Was ist eine "Rundfunkempfangseinrichtung"?
Alle technischen Geräte, die zur unmittelbaren Wahrnehmbarmachung von Rundfunk bestimmt sind, bezeichnet das Gesetz als "Rundfunkempfangseinrichtungen". Was diese Geräte sonst noch können, spielt keine Rolle. Entscheidend, ob meldepflichtig oder nicht, ist, ob mit diesen Geräten der Rundfunkkonsum ermöglicht wird. (Deshalb sind auch rundfunktaugliche
PCs oder Staubsauger mit eingebautem Radio grundsätzlich meldepflichtig.)
also bitte auch Staubsauger und pcs verstecken
http://members.orf.at/