Zitat:
Original geschrieben von maxb
dabei besteht auch kein unterscheid zum offline antrag
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Bezüglich der Beilagen hast schon recht, dass kein Unterschied zum online oder offline Antrag besteht, der Unterschied besteht zur bisherigen Einreichung des Antrages. Bis zum Jahr 2001 stand es auf dem Formular, ob, bzw. welche Beilagen du sofort beilegen musstest.
Kannst nachprüfen, wenn du dir das offline Formular für 2001 ansiehst
Bardstale