Zitat:
Original geschrieben von franznovak
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Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ?
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kommt drauf an was du für einen beruf hast und wieviel du mit dem verdienst (also als z.b. schlosser gehts wahrscheinlich nicht). es muss weiters verhältnismäßig sein, du kannst nicht 300 euros für verkehrsmittel absetzen, wenn du 500 euro durch den beruf einnimmst. da wird dir sicher eine private nutzung angerechnet.
das ist aber generell und nicht nur bei den verkehrsmittel so, wenn du z.b. im jahr 700 euro für webdesign/computerservice verdienst und du um 700 euro computerzubehör kaufst, wird es dir keiner abnehmen. am besten man schlüsselt das bei der erklärung gleich auf, also z.b. Handy-Gebühren zammrechnen und 25% der kosten als berufliches absetzen. kommt eben wie gesagt auf die höhe und einkommen/ausgabenverhältnis an. und funktioniert auch nur bei freiberuflern/selbstständigen/gewerbetreibenden. also als 0815 büroangestellter kannst net einfach mal 25% vom handy absetzen.
@frazzz: unter werbungskosten fallen fahrkarten nicht, werbungskosten sind sehr beschränkt, das würde beinhalten berufskleidung etc. aber wie gesagt sehr eingeschränkt. mit der werbungskostenpauschale fähst sicher besser. für bestimmte berufsgruppen gibt es auch fixbeträge für werbungskosten, die über die werbungskostenpauschale hinausgehen, z.b. schriftsteller, da sind es glaub ich 2% vom verdienst.
am besten fährst immer wenn du
1) nicht übertreibst bei den beträgen (den ausgaben)
2) auch privatnutzung gleich einrechnest (50% von z.B. Handy klingt plausibler als 100% Handy, weil du mit dem auch privat telefonieren kannst)
lg
cin