25.01.2003, 14:53
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#7
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Elite
Registriert seit: 06.03.2002
Alter: 48
Beiträge: 1.314
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Zitat:
Original geschrieben von maxb
b)
Übersteigt dein Einkommen im Jahr 8.720 €, dann bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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... aber nur wenn
Zitat:
Wann müssen Sie von sich aus eine Steuererklärung abgeben?
Übersteigt Ihr Einkommen im Jahr 2001 EUR 8.720,74 (ATS 120.000,--), sind Sie bei Vorliegen folgender Voraussetzungen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung oder eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung abzugeben:
Arbeitnehmerveranlagung
Wenn Ihnen der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag für das Kalenderjahr nicht zusteht, aber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist, geben Sie eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) ab.
Frist: 30. September des Folgejahres
Einkommensteuererklärung
Wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z.B. aus Werkverträgen, Einkünfte als Neue Selbstständige) von insgesamt mehr als EUR 726,73 (ATS 10.000,--) erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) ab und legen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanz oder Überschussrechnung bei.
Frist:15. Mai des Folgejahres
Wenn Sie im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam versteuert wurden (z.B. Firmenpension neben ASVG-Pension, siehe dazu auch "Wie werden mehrere Pensionen versteuert?"). Geben Sie in diesem Fall eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) ab.
Frist: 30. September des Folgejahres
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Ich denke die 8.720 sind aber wieder steuerpflichtige einkommen (also Brutto - Soz.Vers - Sonderausgaben usw...)
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