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Sonstige Einkünfte sind nur wiederkehrende Bezüge (z. B. bestimmte Leibrenten), Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften von Privatvermögen innerhalb bestimmter Spekulationsfristen (z. B. Grundstücksverkauf), Einkünfte aus Leistungen (z. B. Provisionen für gelegentliche Vermittlungen und Einnahmen aus der gelegentlichen Vermietung privater Gegenstände) und Funktionsgebühren (Entgelt für Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn sie nicht Dienstnehmer sind).
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a) (wenn du bereits einkünfte aus nichtselbständiger arbeit hast)
Einkommensteuerpflichtig wirst du, wenn du neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte von mehr als 730 € im Jahr erhalten hast.
b)
Übersteigt dein Einkommen im Jahr 8.720 €, dann bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.