ich denke wenn das ganze in deinem Privatbesitz war und du es dort gebraucht hast brauchst du keine Steuernummer.
Ein Gewerbe muss regelmäßig und mit Gewinnabsicht geführt werden. Die Gewinnabsicht kannst du leicht abstreiten da du ja nur überflüssiges privatvermögen abstossen willst, wenn du das noch gut verkaufen kannst ist es glück

. Ob Regelmäßigkeit gegeben ist lässt sich schwer sagen ob da wenige Monate schon ausreichen.
Auf die Höhe des zusätzlichen Einkommens kommt es denke ich nicht an.
Alles ohne Gewähr da dies meine Auslegung des geltenden Rechts ist, kann auch sein das ich ein paar wichtige Regelungen ausser acht gelassen hab.