Mir geht es ja nicht darum, einem bestimmten Händler etwas in die Schuhe zu schieben.
Fakt ist, dass der Endkunde vom Wohlwollen des Händlers abhängig ist. Wie er sich nun um die Schadenswiedergutmachung kümmert liegt also ganz in seinem Ermessen.
Weil der Name
Ombudsmann hier gefallen ist. Hierzu hab ich auch noch einen konkreten Fall für euch.
Nachfolgend der Email-Verkehr mit dem Ombudsmann (Namen und Datum hab ich verändert da es sich noch immer um ein "schwebendes" Verfahren handelt; die Zeiträume sind aber ident mit dem tatsächlichen Fall):
Meine 1. Mail an den Ombusmann:
Zitat:
sendet folgende Anfrage per Web:
Am 30.05.02 hatte ich beschlossen mir aus diversen Komponenten einen
PC zusammenzustellen.
Also bestellte ich am 30.05.02 bei einem österr. Online-Händler
diverse Komponenten. Mit Verspätung ist meine Bestellung dann am
13.06.02 eingetroffen.
Wie sich dann herausstellte, waren aber die gelieferten
Speicherbausteine defekt. Leider war mir das als Laie nicht sofort
aufgefallen. Bis zur Feststellung des Problems hatte ich nun schon
mehrere andere Komponenten des PCs getauscht. Bis ich mir
schließlichund endlich neue Speicherbausteine des selben Typs bei
einem anderen Händler gekauft und installiert habe - und siehe da,
alles funktionierte!
Ich habe nun bei dem Händler den sofortigen Austausch der defekten
Module urgiert bzw. um Rückzahlung des Kaufpreises gebeten.
Heute erhielt ich nun einen Anruf dass diese Speichermodule zum
Hersteller gesendet werden müssten - dieser entscheidet dann ob sie
ausgetauscht werden. Und dieser Vorgang soll nun 4 -6 Wochen dauern!
Der Händler kann die Speichermodule aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht austauschen. Um den PC nun in Betrieb nehmen zu können musste ich mir andersweitig diese Speichermodule kaufen weshalb ich für die Defekten nun keine Verwendung mehr habe. Weiters möchte ich keine 4 -6 Wochen auf den Austausch warten.
Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Vielen Dank im voraus
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Die Antwort vom Ombudsmann:
Zitat:
Sg. Herr XX!
Leider ist es so, dass es bei Gütern, die nach Ihren Wünschen maßgefertigt werden, kein Rücktrittsricht gibt.
Die Bausteine müssen daher in einem angemessenen Zeitraum, max. ca. 2 Wochen ausgetauscht werden.
Dafür ist der Händler verantwortlich, wenn sie als Privatperson eingekauft haben.
Die gesetzliche Gewährleistung bei versteckten Mängel (so etwas war das mit dem Ram) ist zwei Jahre. Sie haben aber nur recht auf Austausch bzw. Nachbesserung und nicht auf "Geld zurück".
Beste Grüße
<Name Ombudsmann>
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www.ombudsmann.at
Der Internet Ombudsmann - ÖIAT
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Der Internet Ombudsmann ist ein Projekt des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI)
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Meine Antwort dann darauf:
Zitat:
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort!
Ich muss nur noch richtig stellen, dass die Online-Bestellung aus
Standardkomponenten bestand und weder maßgefertigt noch assembliert
waren.
Bzgl. Des Zeitraumes von max. 2 Wochen möchte ich Sie noch fragen, wie ich hier eine Frist setzen kann.
Danke,
XX
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Diese endgültige Antwort hab ich dann vom Ombudsmann erhalten:
Zitat:
Sg. Herr XX!
Sie schreiben: "aus verschiedenen Komponenten zusammengestellt", davon habe ich "build to order" also "Maßanfertigung" abgeleitet. (Das Unternehmen sieht das wahrscheinlich auch so. Da es nicht um Standardkomponenten sondern um die Zusammenstellung nach Ihren Wünschen geht.)
Eine Nachfrist setzen Sie am Besten mit einem eingeschriebenen Brief unter Hinweis auf Ihre Rechte lt. Konsumentenschutzgesetz.
Sollte binnen dieser Frist nicht nachgebessert werden, können Sie im selben Schreiben eine Ersatzbeschaffung ankündigen. Die Kosten dafür muss dann das Unternehmen übernehmen.
Wenn Sie wünschen, dass wir (zusätzlich) beim Unternehmen intervenieren, übermitteln Sie uns bitte die Daten per Beschwerdeformular auf unserer Website
Beste Grüße
<Ombudsmann>
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Hinzuzufügen ist hier noch, dass erweiterte Leistungen des Internet-Ombusmann kostenpflichtig sind und mindestens eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraussetzen.
Ich frag mich in diesem Zusammenhang, warum es einen VKI gibt der von uns Steuerzahlern finanziert wird, eine AK, die von den Arbeitnehmern finanziert wird und dann noch für Leistungen dieser Vereine zahlen muss!