Da bin ich mir nicht so sicher...
AFAIK gilt auch auf Privatgrund - wenn nicht anders angegeben - die StVO und somit deren Verkehrszeichen, wie eben auch Halte- und Parkverbote.
Vielleicht kan ja mal ein Paragraphen-Gelehrter seine Meinung dazu abgeben...
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Alles im Leben ist relativ - nur Vodka ist Absolut
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