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Alt 17.01.2003, 19:15   #9
reemrev
Inventar
 
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Mein Computer

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Wenn das Teil innerhalb der Gewährleistung defekt wird brauchst du keine Versandkosten zahlen, Porto beim Empfänger einheben, da könnens in ihren AGBs schreiben, was sie wollen. Klar muss der Händler den Defekt feststellen, dem Käufer steht aber das Recht zu zwischen Reparatur und Neugerät zu wählen, vorausgesetzt dies ist dem Händler finanziell zumutbar (für einen kaputten Blinker gibt's also keinen Neuwagen). Meistens meint der Verkäufer "Jo, des muss ma einschicken", nix da, wenns offensichtlich hin ist, sofort auf Neuware bestehen !!
Was im Geschäft noch machbar ist, wird im Versandhandel zur Zeit- und Nervenfrage. Einschicken und warten... (hoffentlich hat man nicht jenseits der Grenze bestellt).
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