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Alt 17.01.2003, 15:18   #6
ERRA
Inventar
 
Registriert seit: 19.03.2001
Beiträge: 1.651

Mein Computer

Standard

FYI

Da ich vor kurzem auch mit so einem Fall konfrontiert war hab mit der Hotline vom VKI (so eine kostenpflichtige 0900er Nummer) telefoniert und mich mal über die Rechte eines Konsumenten informieren lassen.

FAZIT: der Konsument ist nicht nur der Letzte in der Kette sondern auch das Letzte!

Grundsätzlich ist alles von der Kulanz des Händlers abhängig.

Beispielfall defektes Motherboard:

- du stellst fest, dein Mobo ist defekt

- du gehst zum Händler und reklamierst

- der Händler hat das Recht, da du ja nicht als Fachmann giltst, deine Reklamation zu verifizieren.

- da der Händler ja nicht selbst produziert darf er das Teil an den Hersteller schicken (sofern nicht ein Zwischenhändler die Griffel mit drin hatte, denn dann geht das Teil mal zum Zwischenhändler)

- der Hersteller überprüft das Teil und stellt einen Mangel fest der nicht durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist

- jetzt kann er das Teil entweder reparieren oder austauschen

- danach geht das Ding wieder zum Händler

- der übergibt es dir dann (hoffentlich wurde es auch wirklich repariert; alles schon vorgekommen ....)

Kosten entstehen dir dabei keine, der Händler hat alle Gebühren zu tragen. Auch wenn du im Internet bei einem Versandhändler kaufst darf dir der Händler keine weiteren Versandkosten in Rechnung stellen.


ACHTUNG: hier wird davon ausgegangen, dass der Benutzer nicht verantwortlich ist für den Mangel! Ansonsten kann der Händler die Begutachtungskosten sowie Bearbeitungs- und Versandgebühren in Rechnung stellen!


Soweit, sogut.


Das Problem ist, dass der Händler lt. Gesetzgeber die Fehlerbehebung in einem angemessenen Zeitraum durchzuführen hat. Was ein angemessener Zeitraum ist, hat der Gesetzgeber aber nicht genauer definiert.

Ein Zeitraum von 6 Wochen kann durchaus als angemessen gelten!

Welche Möglichkeiten hab ich dann jetzt:

1. Kommission
Sollte der Händler ein Ersatzteil lagernd haben, kann man ihm anbieten dieses auf "Kommission" zu kaufen. D. h. wenn das reparierte Teil wieder da ist (immer vorausgesetzt es liegt kein Eigenverschulden vor), gibt man den Kommissionsartikel wieder zurück und erhält dafür das Geld zurück.

2. Fluchen und schimpfen
Bringt bis auf einen erhöhten Blutdruck meist gar nix

3. Auf Rückerstattung des Kaufpreises bestehen.
Auf Kostenrückerstattung hat der Käufer keinen Anspruch! Nur wenn das Teil nicht mehr repariert werden kann und kein Eigenverschulden vorliegt kann der Kaufvertrag gewandelt werden.

4. Eine Frist für die Reparatur setzen!
Wem 6 Wochen Wartezeit zu lange sind, der kann dem Händler eine Frist setzten. Sagen wir mal 10 Tage (ist das Minimum) um wieder ein funktionierendes Teil in Händen zu halten.
Die Fristsetzung muss per eingeschriebenem Brief passieren.
Hinkefuss dabei: Diese 10-Tage-Frist beginnt erst zulaufen, wenn der Empfänder das Einschreiben übernommen hat. Wenn wir jetzt noch die Schneckenpost rechnen hast du trotzdem erst in ca. 14 Tagen ein funktionierendes Teil.
Sollte aber nach 14 Tagen noch immer nix passiert sein, ja dann hast du als Konsument alle Rechte: Du kannst den Händler verklagen!

Jetzt rechnen wir noch die Bearbeitungszeit bei den Gerichten, Fall wird verhandelt, es kommt zum Urteil:
Und schon erhältst du nach 3 Monaten entweder das Geld zurück oder bekommst ein Ersatzteil! Anmerkung: bei einem Streitwert von vielleicht € 150,--


Und immer vorausgesetzt, den Benutzer trifft keine Schuld!

Grandios, oder?

Drum merket, kauft nur bei Händlern eures Vertrauens. Es gibt welche, da hast du automatisch ein 14tägiges Rückgaberecht (z. B. Conrad, Haas) und die stellen auch keine dummen Fragen. Der Artikel kostet dort wahrscheinlich mehr, schont die Nerven aber ungemein!
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