Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.01.2003, 19:10   #7
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

Standard

schick eine Beschwerdemail wegen einer Verwaltungsübertretung an rtr@rtr.at oder verklag den betreiber der mehrwertnummern "900575700 - 900575799 eTel Austria AG" gemäß

Zitat:
§ 101. Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluß. "Die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken bedarf der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des Empfängers."

§ 104.(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu "36 336 Euro" zu bestrafen, wer

"24." "entgegen § 101 unerbetene Anrufe zu Werbezwecken oder die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken tätigt."

auf unterlassung
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
maxb ist offline   Mit Zitat antworten