schick eine Beschwerdemail wegen einer Verwaltungsübertretung an
rtr@rtr.at oder verklag den betreiber der mehrwertnummern "900575700 - 900575799 eTel Austria AG" gemäß
Zitat:
§ 101. Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluß. "Die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken bedarf der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des Empfängers."
§ 104.(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu "36 336 Euro" zu bestrafen, wer
"24." "entgegen § 101 unerbetene Anrufe zu Werbezwecken oder die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken tätigt."
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auf unterlassung
