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Alt 22.12.2000, 22:55   #12
Quintus14
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... und wenn der Junior mit 16 dann seinen eigenen PC mit Internetanschluss, seinen eigenen Fernseher, sein eigenes Telefon mit Durchwahlklappe etc. im Zimmer stehen hat, braucht der Vater das Taschengeld ja nur per Dauerauftrag zu überweisen.

Und wenn der Junior auch mal persönlich seine Anwesenheit unter Beweis stellen und dem gemeinsamen, sonntäglichen Mittagstisch beiwohnen soll, kann man ihn ja auch per Handy benachrichtigen, denn das nimmt er nämlich auch aufs Klo mit - es könnte ja die Freundin anrufen.

Weit haben wir es gebracht...

MfG, Quintus

... aber vielleicht sind wir auch ein wenig daran selbst schuld, weil wir der Jugend alles "hinten rein schieben".

[Dieser Beitrag wurde von Quintus14 am 22. Dezember 2000 editiert.]
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