Einsatz von DeCSS für Erstellung von Privatkopien von DVDs in Norwegen legal | Richterin sprach 19-jährigen Norweger in allen Anklagepunkten frei | Staatsanwaltschaft wollte Strafe von 90 Tagen auf Bewährung
Zitat:
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Richterin Irene Sogn erklärte in der Urteilsbegründung, die Entschlüsselung von Codes zur privaten Nutzung eines DVD-Produktes sei nicht rechtswidrig. Demnach ist der Einsatz von DeCSS für die Erstellung von Privatkopien von DVDs in Norwegen legal.
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so sei es
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