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Alt 06.01.2003, 23:43   #13
mike
Inventar
 
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So einfach ist das nicht Wenn du zb. im Wirtshaus deine Freunde knippst und im Hintergrund latscht ein Fremder vorbei oder sitzt dort, dann ist das kein Problem.

Wenn du aber jemand im Rausch knippst, und ihn durch eine Veröffentlichung des Fotos ohne sein Einverständnis im Internet der Peinlichkeit preis gibst, ist das nicht dessen Problem, sondern DEINS.
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