Nun, eigentlich ist die Sache ja ganz einfach.
Die AM will eine Abgabe auf Festplatten, weil darauf illegale Musikstücke (nicht software oä) gespeichert werden können.
Daraus ergeben sich 2 Konsequenzen:
1. Es müssen alle User eine Abgabe zahlen, auch die, die nicht illegale Musikinhalte auf ihrer Platte speichern. D.h. es werden alle Käufer einer HD als kriminelle abgestempelt. Nicht nur, daß in Österreich selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, ist eine Kollektivschuld generell abzulehnen.
2. Wenn eine Abgabe eingeführt wird, kann der einzige Zweck dieser Abgabe ja nur der sein, einen finanziellen Schaden, der den Produzenten/Interpreten/Musikverlagen entstanden ist, abzugelten. Die direkte Folgerung daraus ist, daß sich der User mittels derselben illegalen Inhalte bereichert hat (er hat die CDs nämlich nicht gekauft). Nun wird aber mit der Abgabe auch die AM zum Teil finanziert, also liegt auch ihrerseits eine Bereicherung an einer kriminellen Handlung vor.
Also nicht nur, daß unabhängig von der Nutzung der Platte eine Abgabe eingehoben werden soll, schneidet die AM auch noch mit.
Das entbehrt insgesamt jeder Logik.
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