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Alt 01.01.2003, 21:34   #19
Sesa_Mina
Schwarzfußfrettchen
 
Registriert seit: 28.01.2001
Beiträge: 2.071


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Solange du eindeutig nachweisen kannst dass Screenshots von dir gemacht wurden (wasserzeichen, etc) solltest mit ner unterlassungsklage ohne gröbere Probleme durchkommen.

Wie du das mit dem Text regelst is allerdings was anderes. Aber auch da lassen sich sicher tricks einbauen anhand derer du einwandfrei feststellen kannst ob das dein Text ist oder nicht. Und wenns nur eine bestimmte "formatierung" im Text ist die "äußerlich" nicht ersichtlich ist.
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Wann die kan Almdudler ham... \"Es gibt nur einen Weg zur Lunge, und der muss geteert werden, damit der Krebs nicht stolpert!\"
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Sterndalsäg.. ähh... jäger
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