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Alt 01.01.2003, 19:26   #6
roadrunner
Master
 
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also ich sehe das problem wo anders. und zwar in den agbs.

es steht zwar was von fair use nur was ist fair use?

stelle dir vollgendes vor. du mietest dir ein auto und man sagt dir bzw steht im vertrag, du darfst so viel fahren wie du willst aber nicht zu viel?

wie viel ist viel?

gabs es doch bei der polizei auch schon viele vgh entscheidungen, weill im gesetzt etwas so schwammig beschrieben worden ist, und der vgh hat dann eben ein zahlenmässiges limit festgelegt.

genau so sehe ich es auch bei chello. ich gebe dir recht, dass man die gerichte bemühen muss, damit man es genau weiss. denn leider ist eine mündliche auskunft eigendlich kompletter mist. solange du nichts schriftliches hast kannst es vergessen. ich surfe viel und mir ist das limit egal (ok ich habe auch nur das normale chello). aber wenn die mal damit daherkommen, dann schreibe ich meiner rechtschutzversicherung. denn es ist ja auch nicht geregelt wie es mit den folgenden punkten aussieht:

fehlübertragungen
paketgrößen
pings
dhcp anfragem
anderer broadcast dienste
interner chello verkehr
usw.

das ist nicht genau geregelt. somit schwimmen wir alle in einem rechtsfreien raum, und es ist nur eine frage der zeit bis chello das erkennt / erkennen muss, nur wahrscheinlich sind dann alle kunden schon weg. nur solange man eine quasi marktbeherschende situation in wien und wien umgebung hat wird sich nichts ändern.

so weit mein standpunkt.

mfg
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