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Alt 23.12.2002, 13:32   #5
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
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Wichtiger Hinweis für Weihnachten

Zitat:
Erlass über die Verwendung von Weihnachtsbäumen

1. Aufstellen von Weihnachtsbäumen
Weihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigen Personen aufgestellt werden.
Dabei ist zu beachten, daß der Weihnachtsbaum
a) mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetztem Ende in einem zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter angebracht und befestigt wird;
b) in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, daß er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist eine zweite Person hinzuzuziehen, die die Senkrechtstellung überwacht bzw. durch Zurufe wie "mehr links, mehr rechts" usw. korrigiert).
Weiters ist dafür zu soren, daß im Umfallbereich des Baumes keine zerbrechlichen oder durch einen umfallenden Weihnachtsbaum in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.

2. Behandeln der Beleuchtung
Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Feststoffes mit Flammwirkung beruht (Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn
a) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper eine in der Feuerbekämpfung hinreichend unterwiesene Person mit Feuerlöscher bereitsteht, und
b) alle Anwesenden über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind.

3. Erfahrungsberichte - Terminstück

Erfahrungsberichte können bis zum 32. Dezember 2002 auf elektronischem Wege vorgelegt werden. Insbesondere ist darauf einzugehen, ob hinsichtlich 1a, 1b und 2a Schwierigkeiten
aufgetreten sind.


Dr. Krampus, e. h.
Frohe Weihnachten!
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