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Alt 19.12.2002, 21:34   #6
Woodz
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Zitat:
Original geschrieben von valo


würde persönlich die aufbewahrungszeit nicht allzuhoch ansetzen, da sich inhalte ja auch schnell ändern können...

downloads kann man imho ruhig länger behalten....
sehe ich auch so.
mein problem:
im E-Commerce-Gesetz steht: (§ 15 Ziffer 3)
Zitat:
die Regeln für die Aktualisierung der Information, die in allgemein anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind.
aber ich finde nirgends solche industriestandards und glaube auch nicht, dass es sowas gibt.

was mir weiterhelfen würde, wären solche industriestandards bzw. ein nachweis, dass es keine gibt.

lg
woodz
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