Zitat:
Original geschrieben von valo
würde persönlich die aufbewahrungszeit nicht allzuhoch ansetzen, da sich inhalte ja auch schnell ändern können...
downloads kann man imho ruhig länger behalten....
|
sehe ich auch so.
mein problem:
im E-Commerce-Gesetz steht: (§ 15 Ziffer 3)
Zitat:
|
die Regeln für die Aktualisierung der Information, die in allgemein anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind.
|
aber ich finde nirgends solche industriestandards und glaube auch nicht, dass es sowas gibt.
was mir weiterhelfen würde, wären solche industriestandards bzw. ein nachweis, dass es keine gibt.
lg
woodz