"...Aber ich denke schon, dass während der Garantiezeit, das Gerät im Geschäft zurückgenommen werden muß. Die AGB der Fa. Hyundai müssen ja nicht unbedingt bindend sein. Man sollte mal die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich genauer checken, wenn diese eine bessere Regelung vorsehen, kann Hyundai in die AGB schreiben was sie wollen."
So ist das in der Tat. Es gilt österreichisches Recht, da wir in Östereich sind; AGBs können dieses Recht nicht verändern - was ja auch logisch ist, oder?
Und was den Transport des defekten Monitors angeht, ist das auch geregelt: er ist mir nicht zuzumuten. Und auch das steht im Gesetz.
Im Übrigen hat
guru@wcm.at dazu mehrmals Erleuchtendes im WCM geschrieben; und der VKI (
www.vki.at) bietet telefonisch und schriftlich durchaus Informatives dazu an.
Und letztendlich ist der Gesetzestext durchaus kein Geheimnis und durchaus erhältlich.