Zitat:
Original geschrieben von Sij
Mal eine andere Frage als zu oeffentlicher Vorfuehrung oder Vervielfaelltigung:
Ich moechte in der Firma in der ich arbeite privat meine DVD Sammlung Freunden und Mitarbeitern zugaenglich machen. Die Idee war gegen eine kleinen Beitrag (1 Euro pro DVD und Woche) diese zu verborgen und mit dem Geld neue DVDs anzuschaffen die dann mir gehoeren wuerden und ebenfalls den Freunden/Kollegen privat zur Verfuegung stehen wuerden (nicht fuer oeffentliche Vorfuehrungen). Verstoesst das gegen geltendes Recht? Immerhin hab ich ja 300 DVDs und mein Vermoegenszuwachs waere ja nicht so sonderlich grossartig (ausser alle wollen auf einmal DVD gucken). Irgend ein Anwalt unter uns der das weiss?
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und wo ist da der unterschied zu einer videothek?