Der Rotenburger Kannibale könnte nach drei Jahren wieder frei sein
Der Anwalt des Kannibalen aus Rotenburg, Harald Ermel, geht davon aus, dass sein Mandant Armin M. nur wegen 'Tötung auf Verlangen' angeklagt werden kann. Dadurch könnte er nach drei Jahren wieder aus dem Gefängnis frei kommen.
Laut § 216 des Strafgesetzbuches stehen darauf sechs Monate bis fünf Jahre.
Würde er die Höchsstrafe von fünf Jahren bekommen, könnte er wegen guter Führung nach bereits drei Jahren wieder frei sein.
Voraussetzung dafür ist aber eine Änderung des Mordvorwurfs. Die Chancen dafür sollen nicht schlecht stehen, da aus dem Video hervorgeht, dass sich das Opfer Bernd Jürgen B. freiwillig töten ließ.
na dann... mahlzeit
