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Alt 07.12.2002, 22:57   #3
martens
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Die Postanweisung ist auf alle Fälle sauteuer...

Und wennst einen Scheck schickst, mach einen Verrechnungscheck draus, sprich den Firmennamen und Adresse reinschreiben. So kann nur wer vom Empfänger unter Ausweisleistung den Scheck einheben....
martens ist offline   Mit Zitat antworten