jawohl guru das stimmt!
es ist so: es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich vom lieben gott und der post erlaubt wird. diesen satz hab ich noch vom funk, und daran hat sich nichts geändert.
nachdem der daten-verkehr per internet auch dem sende- und empfangsanlagengesetz unterliegt, hat die fernmeldebehörde (hab ich das jetzt besser ausgedrückt?) das sagen.
das ist bis heute der kompetenzstreit zwischen den e-gesellschaften und der pta.
ich mache daher grob gesehen keinen unterschied zwischen fernmeldebehörde und pta,
imho ist es bloß ein unterschied wie zwischen legislative und exekutive.
------------------
mfg karl s'glühlamperl
------------------
|