Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.09.2000, 10:09   #2
Hali
Jr. Member
 
Registriert seit: 25.08.2000
Beiträge: 52


Beitrag

Hallo,

ich habe das so gelöst:

Gewerbeschein (EDV-Dienstleisungen) koster so ca ATS 5000.- einmalig und dann die Kammerumlage (ca. 1500.- jährlich)

Dann zahlst Du für die Unfallversicherung ATS 1000 im Jahr und natürlich Sozialversicherung. Wenn Du aber von deinem Angestellten-Verhältnis bereits die Höchstbemessungsgrundlage für ASVG erreicht hast (ca. ATS 42.000.- brutto) dann zahlst Du NICHTS mehr für die GSVG.

Es bleibt also im Jahr
Unfallversicherung ATS 1000.-
Kammerumlage ATS 1500.- (ca.)
und natürlich die Steuern von den Gewinnen.

es zahlt sich also aus hier legal zu arbeiten.

Wenn Du allerdings an ASVG-Beiträgen weniger bezahlst, dann musst Du auch noch anteilig an die GSVG (Arbeitslosen-, Pensions- usw) zahlen. Und da kann es dann unrentabel werden.

Noch Fragen?

gruß
Hali
Hali ist offline   Mit Zitat antworten