Hallo,
ich habe das so gelöst:
Gewerbeschein (EDV-Dienstleisungen) koster so ca ATS 5000.- einmalig und dann die Kammerumlage (ca. 1500.- jährlich)
Dann zahlst Du für die Unfallversicherung ATS 1000 im Jahr und natürlich Sozialversicherung. Wenn Du aber von deinem Angestellten-Verhältnis bereits die Höchstbemessungsgrundlage für ASVG erreicht hast (ca. ATS 42.000.- brutto) dann zahlst Du NICHTS mehr für die GSVG.
Es bleibt also im Jahr
Unfallversicherung ATS 1000.-
Kammerumlage ATS 1500.- (ca.)
und natürlich die Steuern von den Gewinnen.
es zahlt sich also aus hier legal zu arbeiten.
Wenn Du allerdings an ASVG-Beiträgen weniger bezahlst, dann musst Du auch noch anteilig an die GSVG (Arbeitslosen-, Pensions- usw) zahlen. Und da kann es dann unrentabel werden.
Noch Fragen?
gruß
Hali
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