Die LuftVO sagt dazu ganz klar (sinngemäß) aus:
Unter Sichflugbedingungen kann nach Sichtflugregeln geflogen werden, unter Instrumentenflugbedingungen muss nach Instrumentenflugregeln geflogen werden
Das heißt für alle Luftfahrtzeuge, die in unkontrolliertem Luftraum in Sichtflugbedingungen fliegen, dass sie auch nach Sichtflugregeln fliegen dürfen. Das bedingt – je nach Luftraumklassifizierung, also Luftraum E, F und G – verschiedene Mindestabstände zu Wolken und Hindernissen und bestimmte Sichtweiten, aber das würde hier zu weit führen. Grundsätzlich lautet die Antwort:
Ja, Jets dürfen auch nach VFR fliegen! Auch in Kontrollzonen, wobei auch dann die Sichtflugbedingungen erfüllt sein müssen, ansonsten
muss eben IFR geflogen werden!
Jörg
