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Alt 29.11.2002, 17:34   #6
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Zitat:
Original geschrieben von Phantomias
natürlich nicht. Zahlscheine haben üblicherweise die Eigenschaft zusammen mit der Lieferung aufzutauchen..

aber hauptsache sie weisen in den AGBs zigmal auf die Rechte und Pflichten des Käufers hin..

Der Vertragsabschluss gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung.. also wie jetzt was jetzt??
hast eine bestell-bestätigung (e-mail) ?

wenn ja, dann gilt der vertrag als abgeschlossen und der verkäufer muss liefern ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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