natürlich nicht. Zahlscheine haben üblicherweise die Eigenschaft zusammen mit der Lieferung aufzutauchen..
aber hauptsache sie weisen in den AGBs zigmal auf die Rechte und Pflichten des Käufers hin..
Der Vertragsabschluss gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung.. also wie jetzt was jetzt??