hi kikakater,
ich muss dich leider berichtigen.
Zitat:
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Die Garantie (US Recht: Warranty) ist befreit von der Übernahme von Materialkosten, die Garantie ist insofern freiwillig, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und verpflichtend.
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was soll das heissen, befreit von der Übernahme der Materialkosten?
Fakt ist, dass die Garantie freiwillig ist, vom Hersteller ausgeht und auch bei jedem Hersteller anders ist. Da die Gewährleistungsfrist auf 2 Jahre verlängert worden ist(Anfang dieses Jahres) schränken die meisten Hersteller wegen der Mehrkosten ihre Garantie ein, die Garantie ist dann oft nicht viel mehr wert als die Gewährleistungsfrist.
Zitat:
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Was bei der Gewährleistung zu beachten ist, ist, daß 18 Monate das Konglomerat Händler - Lieferant - Hersteller in dieser Reihenfolge die Beweispflicht haben, die letzten 6 Monate der Kunde. Defacto ist die Gewährleistung 18 Monate lang und nicht volle zwei Jahre
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Die Gewährleistungspflicht ist 2 Jahre. Du kannst Gewährleistung nur in Anspruch nehmen, wenn die gekaufte Sache im Kaufzeitpunkt einen Mangel hatte. Die Beweispflicht trägt in den ersten 6 Monaten (nicht 18) der Händler. Danach der Kunde. Bei der Gewährleistung interessiert mich der Hersteller, Lieferant, usw. gar nicht. Da halt ich mich nur an den Händler.
lg
woodz