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Alt 26.11.2002, 00:01   #1
Stakato
Jr. Member
 
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Standard An alle "Über Satschüssel Fernschauer"

Ich bräuchte mal Eure Hilfe in Sachen Satschüssel in (an) Genossenschaftsbauten.

Eigentlich hab ich (wir) es nur satt die Servicegebühr an unseren Kabelanbieter für allzumießes Fernsehvergnügen zu zahlen.

Die Anfrage an die Genossenschaft wurde mit einem einfachen "nicht zulässig, nicht erlaubt, oder verschlechterung des Ortsbildes" abgetan.

Ich hörte aber von einer Gesetzesänderung die solche Installationen nun erlauben soll.

Kennt jemand die Verordnung, oder hat irgend einer Ahnung wo ich da nachschauen könnte?

Gruß
Stakato
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