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Alt 21.07.2000, 23:42   #16
callas
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hab mich kürzlich bei meinem steuerberater genau deswegen erkundigt: bis ca 45.000 p.a. kann man hinzuverdienen, ohne das es das finanzamt interessiert ohne gewerbeschein, nur nie rechnung austellen mit mwst ! einkommensteuerpflichtig wird man aber schon ab 10.000.- jährl. zusatzverdienst zur unselbstständigen erwerbstätigkeit.

mit gewerbeschein ist man bis 300.000.- von der umsatzsteuer befreit, aber da langt die sva der gewerbl. wirtschaft mächtig hin:
14.000.- min /Quartal, weiss nicht obs da bei einer oeg ausnahmen gibt, wie sloter schreibt.

callas
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