Artikel 15
(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf Staatsangehörigkeit.
(2) Niemand darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
http://neuss.myip.org/buecher/aedmr.html
warum nicht auch in österreich?