Hier werden Sie geholfen:
An sich sind die Gutachten o.k., da die Gutachter ja vorwiegend Gerichtlich beeidet sind. Das GA sollte dir auch erklärt werden, wenn man mit dem Schadenreferenten freundlich umgeht geben die sicher Auskunft.
Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden (wie ich es deinem Schreiben entnehme)gibt es natürlich das Recht, diesen ablösen zu lassen. Solange der Schaden nicht repariert ist, darf die Auszahlung nicht gekürzt werden (gibt es OGH Urteile), auch nicht um die MWST. Ist der Schaden repariert und du kannst keine Rechnung vorweisen, kann gekürzt werden. Bei Totalschaden wird dir ein Wrackwert abgezogen. Für diesen gibt es zum Schadenakt (in dem genannten Haus lt. deinem Beitrag) auch immer ein Verbindliches Angebot eines "Wrackhändlers" der dein kaputtes Auto zu dem Preis auch abnimmt. Auch diesen sollte der Schadenreferent bekanntgeben. VKI wird nicht so viel helfen, weil sich die in den wenigsten Fällen auskennen. Der Tip mit der Rechtschutzvers. klingt da schon besser.
Was meinst du mit Unkostenpauschale?
Gehe zum Spengler deines Vertrauens oder zur Begutachtungsstelle deiner Rechtschutzversicherung und lass den Schaden auch hier begutachten oder von der RS das Ga anfordern.
Bei einem Totalschaden kannst du, wenn du das beschädigte Fahrzeug innerhalb einer Frist (meist 6 - 12 Monate, mit Schadenref. ausmachen) durch ein anderes erstzt noch folgende Kosten einfordern:
Ummeldekosten € 148.-
Radioumbaupauschale
Freisprecheinr. umbaupausch.
Viel Glück bei der weiteren SChadenerledigung.
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