Hallo Randalica,
das mit dem Rechtsstreit ist vielleicht ein bißchen sehr hart wegen 300 Ösis. Wie man aus obigen Postings ersehen kann, ist ein Kostenbeitrag bei Garantieleistungen (<> Gewähleistung) rechtlich möglich. Wenn das in Deiner Firma nicht so gehandhabt wird, finde ich das sehr gut und auch gerecht. Denn was kann denn der Kunde dafür, wenn die Ware innerhalb der Garantiezeit defekt wird ? Sicher macht das auch der Händler nicht absichtlich, aber bei Fehlern ist es für mich absolut wichtig, daß die betreffende Firma den Service nicht "vergißt". Schließlich haben die beim Kassieren auch auf nichts verzichtet.
Und was ich bis jetzt nicht akzeptieren kann: Wenn mich der Verkäufer insgesamt 3mal auf 3 Jahre Garantie hinweist, ist das gut. Aber ich bestehe darauf bereits vor dem Kauf über die 300 Ösis Kostenbeteiligung informiert zu werden !!! Ich finde das einen ganz wesentlichen Punkt. Deswegen lese ich mir auch die Reparaturbedingungen jeder Firma durch, bevor ich bei denen kauf (und da steht natürlich nichts drin, was ich als unverschämte Frechheit empfinde !!!).
Mit den Preisen und dem Service (und da meine ich die Geschäftsführung und nicht den sehr bemühten und fähigen Servicemann) überlege ich es mir sicher zweimal, bevor ich jemals wieder zum Birg gehe. Und ich hab praktisch alles von denen gekauft, seit es die Firma Birg überhaupt gibt.

Sniff...