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Alt 22.06.2000, 13:04   #9
The_Lord_of_Midnight
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Wie ist das eigentlich mit der gesetzlichen Gewährleistung bei verdeckten Mängeln ? Müssten da nicht andere Fristen gelten als die 6 Monate ? Ich habe den Konsumentenschutz vor ca 15 Jahren gelernt, da könnte sich schon was geändert haben.
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