also ich bezweifle ob die klausel mit der konventionalstrafe gültig ist.
denn für den verbraucher nachteilige oder ungewöhnliche klauseln in AGB´s sind nur dann gültig, wenn extra darauf hingewiesen wird.
Glaub aber nicht, dass das der fall ist.(Hinweis)
und 3000,- ATS sind schon eher ungewöhnlich, aber auf jeden fall nachteilig für den verbraucher.
nur falls die mündliche zusage vergessen wird.
lg
woodz
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