die 12 monate mindestvertragsdauer gibts eh schon länger bei chello...
jurist bin ich keiner, aber wir haben auf der uni vor kurzem dieses themengebiet gehabt...
konventionalstrafen kann es auch für privatpersonen geben, es muß aber unbedingt im vertrag stehen, also pack deinen damals unterschrieben vertrag aus und lies mal nach, ob das wirklich drinnen steht, also "konventionalstrafe in höhe von 289 €"
trotzdem würd ich vorschlagen mal mit chello in verbindung zu setzen und mal mit denen zu plaudern (kulanz oder so)
sonst würd ich auch zum konsumentschutz raten, es stellt sich dann halt die frage, ob sie dich bei vertragsabschluß nciht hätten ausdrücklich darauf hinweisen müssen, weil eine konventionalstrafe bei vorzeitiger vertragsauflösung eher "außergewöhnlich" ist...
sollten sie trotzdem auf ihre konventionalstrafe pochen, gibts auch noch den richter, der die wesentlich mindern kann, falls es keinen wirklichen/geringeren schaden für chello gibt (nehme mal an, daß durch deine kündigung chello nicht einen verlust von 289,- erleidet)
(alles ohne gewähr

)