Zitat:
Original geschrieben von gleeful
hm, das lief alles unter "wider die guten sitten".
bin nimmer ganz auf dem laufenden juristisch, aber nicht-kommerziellen hausierern kann man nix verbieten weil sie das gesetz nicht betrifft (bsp. auch zeugen jehovas). bei kommerziellen hausierern wars bisher glaub ich so, dass sie dürfen wenn du mit ihnen bereits in einer geschäftlichen beziehung stehst.
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Hast vollkommen Recht, grad nachgfragt.
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