Die Sache mit der Benutzerlizenz ist ein interessanter Ansatz. Vielleicht ist da was dran. Aber ich würde trotzdem die CD und nicht die Lizenz zugrunde legen.
Zum zweiten:
Der Wiener wurde bestraft, wegen "unbefugten Gebrauchs". Da ist doch alles klar. Er war nicht befugt, diese Software zu benutzen.
Wenn das Kopieren einer Software deren Rechtsinhaber ich nicht bin und das Nutzen dieser Kopie straffrei wäre, dann gäbe es vermutlich nicht so ein Aufsehen um dieses Thema. Den Begriff "Raubkopie" gäbe es nicht, und die Softwarehersteller würden nicht werweißwieviel Geld ausgeben um dies zu unterbinden. Ich könnte in die Videothek gehen, mir ein Video, eine CDROM, eine DVD oder sonstwas ausleihen, diese zuhause kopieren und das Original am nächsten Tag wieder zurückgeben.
Fakt ist: Ich muß rechtmäßiger Besitzer einer Software sein, um eine Kopie davon nutzen zu dürfen.
Bei dem genannten Gerichtsverfahren mag es sein, dass der Beklagte relativ glimpflich davon kam. Allerdings kennen wir auch nicht
ALLE Umstände, sodass man dieses Urteil nicht als Referenz heranziehen kann.
Aber wie gesagt ist es durchaus möglich, dass es ausreicht wenn man eine Lizenz der Software hat. Allerdings will ich mich da nicht aufs Glatteis begeben - ich bin Kaufmann, kein Jurist.
Wer will kann ja mal hier schauen:
http://www.jusline.de/jus.info.bgesetze.html (für Deutschland)
http://www.jusline.at/jus.info.gesetze.linksz.html (für Österreich)