Zitat:
Original geschrieben von Lord_@_Midnight
glaub ich nicht.
denn ab sofort ist eine externe Geschäftsanbahnung strafbar,heisst sofortiger Ausschluss.Und die Auskünfte sind auch nicht bindend.Ich würde eher bei Händlerangebote zuschlagen,denn bei 12sold sind viele Betrüger unterwegs.
Ebay ist da um einiges besser.
|
So ein Blödsinn. Wenn dies strafbar wäre, dann würde 12Sold nicht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme vor dem Ende einer Versteigerung zulassen. Nicht erlaubt ist - und dies gilt auch bei EBay - ein Geschäftsabschluß vor dem Ende der Versteigerung!
Auskünfte zu einem bei einer Versteigerung angebotenen Artikel sind sehr wohl bindend, da eine falsche Produktbeschreibung - egal ob in der ursprünglichen der Versteigerung, oder in einer erweiterten bei Anfrage - den Kaufvertrag ungültig machen!
Oder würdest Du es hinnehme, wenn Du einen 1 GHz Pc lt. Beschreibung ersteigerst, der sich dann als übertakteter 800 herausstellt?
Ciao Oliver