Die eine Seite, nach dem Motto: "Man muss nehmen was man kriegen kann" also sugen, saugen, saugen.
Andererseits: Wer sollte der Telekom verbieten, ein Produkt einzustellen? Haider, Schüssel, der nette Wachmann vom Komissariat nebenan?
AON Complete startete im Herbst 1999.
Punkt 9 AGB: AON
Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit (...)und kann (...) von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von einem 1 Monat von beiden Vertragspartnern ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Betreiber kann insbesondere (...) bei Sperre oder Einstellung eines Dienstes erfolgen.
Also, hoffen, dass bleibt und die Nettiquette einhalten (Nichteinhaltung lt. AGB ebenfalls Kündigungsgrund

)