Zitat:
Original geschrieben von Ministerialrat Mailbomber
Wenn sie es angekündigt haben, könntest du theoretisch auf einen Bildschirm zu diesem Preis klagen. (gilt auch wenn sie die aktion groß ankündigen, und dann nur zb. 1 Stück überhaupt haben).
Es gilt übrigens auch nicht die Abgabemenge zu beschränken, so a'la Abgabe nur in Haushaltsüblichen Mengen...
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ich will nicht klagen, weil ich keine zeit für sowas habe. da kaufe ich mir halt irgendwas anderes und vergess den birg. bis jetzt haben wir es zum glück nicht notwendig einem bestimmten händler nachzulaufen.
was interessant wäre, wenn z.b. der konsumentenschutz klagen würde. weil für einen einzelnen privaten zahlt es sich nicht aus, so einen aufwand zu treiben.