Zitat:
Original geschrieben von Guru
Nachdem die Bauordnung Ländersache ist, würde es dem Subsidiaritätsprinzip exakt widersprechen, dieses Recht zur Gemeindesache zu machen. Im Gegenteil: um einheitliches Recht zu haben, müßte man dem Subsidiaritätsprinzip zur Folge die Bauordnung zur Bundessache machen, um Einheitlichkeit zu erreichen.
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ich hab' nirgends gepostet, dass die bauordnung gemeindesache werden soll
