Zitat:
Original geschrieben von maxb
Die einzig mittelfristig sinnvolle Lösung wäre, dass die Kompetenzen der Landesregierungen und -parlamente nach dem Subsidaritätsprinzip auf Gemeinden und Bund aufgeteilt werden, damit in Zukunft im Zeitalter der Europäischen Gemeinschaft so sinnlose und kostspielige lokale Variationen von Gesetzen und Verordnungen (siehe auch Tierschutz, Jugendschutz, Bauordnung,...) vermieden werden können.
Von der dadurch erzielten Einsparung an sinnlosen und hochbezahlten Beamtenjobs ganz zu schweigen.
grüße
maxb
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'tschuldige, aber Guru muss korrigieren:
Subsidiaritätsprinzip
Definition: Subsidiarität beschreibt die Organisation sozialen Handelns auf der Linie Individuum, Familie, Gemeinde, Staat. Die jeweils übergeordnete Gemeinschaft sollte nur eingreifen, wenn die kleinere Einheit ihre Aufgabe nicht erfüllen kann. Die Ursprünge liegen in der bürgerlich liberalen Gesellschaftsauffassung des 19. Jhdts. und in der katholischen Soziallehre (1931).
Literatur: Kreft/Mielenz, Wörterbuch der Sozialen Arbeit, Weinheim/Basel 1980, Seite 448ff
Nachdem die Bauordnung Ländersache ist, würde es dem Subsidiaritätsprinzip exakt widersprechen, dieses Recht zur Gemeindesache zu machen. Im Gegenteil: um einheitliches Recht zu haben, müßte man dem Subsidiaritätsprinzip zur Folge die Bauordnung zur Bundessache machen, um Einheitlichkeit zu erreichen.
Das Interessante daran: das Telekommunikationsgesetz (Bundesgesetz)sagt eindeutig aus, das Sendemasten für GSM (also öffentlicher Funkdienst) NICHT den Bauordnungen unterliegen.
Die Kurve wird jedoch über die Ortsbildpflege gekratzt - die Bauordnung ist nicht dagegen, sondern ein Landesgesetz, das aussagt, dass die Sendemasten in das Ortsbild passen. Wenn also in diesem Ort noch keine Sendemasten sind, wird wohl ein neuer Mast nicht wirklich hinpassen.
Guru