Abgesehen davon wie es jetzt rechtlich ausschaut mit dem vorzeitigen Austritt vom Lehrverhältnis, Du kannst ja - nach tel. Klärung mit AK - Blindbewerbungen durchführen.
D. h. richte mal ein Bewerbungsschreiben an die "Großen". Ich würde natürlich auch darin begründen, warum Du wechseln willst.
Ciao Oliver
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