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Alt 02.10.2002, 08:22   #2
pc.net
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Mein Computer

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ich würd mich mal ordentlich informieren, ob eine kündigung so ohne weiteres möglich is - umgekehrt (vom dienstgeber) is es nämlich sehr schwierig einen lehrling zu kündigen ... am besten du erkundigst dich mal bei der arbeiterkammer ...

ein ausführliches gespräch mit der firmen-/abteilungsleitung sollte aber durchaus auch ev. missverständnisse, unstimmigkeiten bzw. unzufriedenheiten ausräumen ...

achja: die arbeiterkammer (dort bist du ja zwangs-mitglied) sollte eigentlich auch wissen, ob deine ausbildung fachlich noch in ordnung geht, oder ob es wirklich nicht ausreicht ... im extremfall könnte es für die firma ev. soweit kommen, dass ihr die lehrlingsausbildungsbewilligung entzogen wird (soweit ich weiss, sind dafür ja einige vorraussetzungen notwendig) ...
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