Zitat:
Original geschrieben von Bengel
Werbung ist als Produktbeschreibung zu verstehen, und diese hat sachlich vollständig und korrekt zu sein, so will ich es als Kunde und so will es auch der Gesetzgeber!
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Richtig, nur lies Dir mal die Werbung genauer durch, diese ist korrekt formuliert. Vor Gericht hättest Du keine Chance.Einzig die Sache mit dem VA-Manager ist rechtl. gesehen nicht ganz korrekt, aber solange dieser nicht auf der Verpackung mit angegeben ist, sehe ich da kein Problem.
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Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen recht groß, daß du es falsch machst.
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