@lom, bin ganz deiner meinung, zusätzlich möchte ich erwähnen daß ich an anderer stelle am board die frage aufgeworfen hab, ob die ak nicht in einen gewissenskonflikt gerät, wenn ein kunde diesbezüglich den konsumentenschutz der ak inanspruch nimmt. was dann? den bock zum gärtner machen?
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mfg karl s'glühlamperl
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