ist denn nicht der bankeinzug nur relevant wenn der jeweilige betrag einer änderung unterworfen ist?
wär es nicht z.b. beim wcm-abo, nachdem sich das abo ja nicht so oft, oder ständig ändert, besser mit einem dauerauftrag die sache zu regeln?
bin kein banker, aber könnt es sein daß zwischen den beiden formen ein kostenunterschied besteht?
weiß schon, viele fragen auf einmal, aber kann mich wer aufklären?
auch wenn's nicht gern gehört wird, ich zahl zb. 2 abos per dauerüberweisung
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mfg karl s'glühlamperl
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[Dieser Beitrag wurde von Rundumadumleuchtn am 11. November 2000 editiert.]