Bankeinzug im Lastschriftverfahren ist relativ einfach, zumindest für den der zahlen muß:
Er/Sie geht zu seinem/ihren Geldinstitut (egal ob Bank oder Sparkasse) und ermächtigt (in unserem Fall) WCM Geldbeträge
widerruflich (er/sie kanns wieder innerhalb von bestimmten Fristen zurückholen lassen) von seinem Konto abzubuchen. Ab diesem Zeitpunkt darf WCM wann und wieviel auch immer sie wollen von diesen Konten einziehen. Der Kunde muß selbst darauf achten, ob dieser Einzug regulär ist oder nicht (wie bei Versicherungen).
WCM im Gegenzug muß eine Vereinbarung mit deren Hausbank (-sparkasse) über die Abwicklung von Lastschriften (händisch oder Datenträger oder was auch immer) und welche Informationen die Bank/Sparkasse braucht.
Aber!!! Sobald WCM eine Einzugsermächtigung erhält muß es selbst darauf achten daß sie zeitgerecht einziehen!!! (Eine relativ gute EDV ist da schon Voraussetzung

, aber das sollte ja nur wirklich nicht das Problem sein)
Greetings
Wolfgang
P.S.: Ich arbeite in einer Bank.